Arbeitnehmerüberlassung

Unsere unbefristete Zulassung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) erlaubt es unseren Auftraggebern, unsere Mitarbeiter zu Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen einzusetzen.
Sie können sowohl im Team als auch als einzelne Fachkraft den Weisungen des Auftraggebers entsprechend beschäftigt werden.
Um der neuesten Gesetzgebung zu folgen, sind wir einem Tarifverbund angeschlossen, der es uns ermöglicht, Mitarbeiter unseres Hauses zeitlich unbegrenzt zu überlassen.