Strahlenschutz

Genehmigungsinhaber § 15 StrlSchV

Für vor Ort-Leistungen im Bereich der Kernenergie besitzen wir seit 1987 die Genehmigung zur Beschäftigung von Personen in genehmigungsbedürftigen fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung- StrlSchV)

Entsprechend der Genehmigung erfüllen wir alle Forderungen und Auflagen.